Beschluss für mehr Familienfreundlichkeit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Rechtsanspruch auf Betreuung für Kleinkinder unter drei Jahren

Beschluss für mehr Familienfreundlichkeit

Sachstand

In der Gemeinde Irndorf können Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres den Kindergarten besuchen.

Somit fehlt der Gemeinde ein adäquates Angebot für Kinder die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Da eine Änderung der Betriebserlaubnis mit großem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden wäre, ist ein Ausbau der Betreuung im Kleinkindbereich derzeit nicht vorgesehen.

Betroffene Eltern müssen somit auf andere Betreuungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dies können sowohl private Dienstleister wie z.B. Tagesmütter als auch andere Kindergartenträger sein.

Im Falle einer Betreuungsleistung in einem auswärtigen Kindergarten, würde die aufnehmende Gemeinde die Kosten für den Betreuungsplatz der Gemeinde Irndorf in Rechnung stellen.

Hierzu veröffentlicht der Landkreis Tuttlingen jährlich eine Tabelle für den „interkommunalen Kostenausgleich.“

Je nach Betreuungsumfang hat eine Gemeinde gem. Tabelle zwischen 200,- EUR und 900,- EUR pro Jahr und Kind zu zahlen.

Kinderbetreuung ist mehr als nur ein Rechtsanspruch

In Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Kosten braucht es ein starkes Betreuungsnetzwerk. Familien müssen immer häufiger den Spagat zwischen Familien - und Berufsleben meistern. Um die Familien hierbei zu unterstützen hat der Gesetzgeber das „Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege“ erlassen.

zum nachlesen

Gemeinden kommen hier aber schnell an ihre Grenzen. Im Schnitt kostete ein Betreuungsplatz für die Ganztagsbetreuung U3 im vergangenen Jahr 28.122,- Euro. Im Rahmen des Finanzausgleichs würden die Gemeinden in diesem Fall 18.030,- Euro pro Kind vergütet bekommen. Den Rest müssten Gemeinden und Eltern leisten.

Eine große Hilfestellung in Sachen Betreuung leisten private Tageseinrichtungen. Ausgebildete Tagesmütter und Tagesväter ergänzen das kommunale und kirchliche Angebot und sind für die betroffenen Eltern eine echte Alternative.

Die Gemeinde Irndorf setzt ab sofort die privaten Tageseinrichtungen mit den kommunalen Trägern gleich

Das Recht der Wahl, ob die Eltern ihr Kind in einer kommunalen, kirchlichen oder privaten Einrichtung betreuen lassen möchten liegt bei den Eltern.

In einem konkreten Fall möchte eine antragstellende Familie ihr Kind für 20 Wochenstunden bei einer privaten Tagesmutter betreuen lassen. Hierfür müsste die Gemeinde 400,- EUR pro Jahr an einen kommunalen Träger überweisen.

Diesen Betrag erhält nun die Familie.

Die Unterstützungsleistung gilt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres und wird auf Antrag mit Nachweis der Tageseinrichtung für Irndorfer Kinder ausgezahlt.

Ab dem zweiten Lebensjahr freut sich dann die Käfergruppe unseres Kindergartens über Zuwachs.

Die Gemeinde Irndorf erhält für Kinder unter drei Jahren die bis zum Stichtag 01.03. ihre Kindergartenkarriere bei uns beginnen 12.621 ,- Euro an Ausgleichszahlungen. Da die Kosten für einen Krippenplatz bei uns im Schnitt 19.685,- Euro betragen, führt jedes Kind das zur Auslastung fehlt zu einem erheblichen Defizit.

Unterstützungszahlungen für private Dienstleister werden also nur so lange geleistet, bis wir selbst mit unserem Angebot übernehmen können.