Unter der Agenda Ehrenamt hatte Bürgermeister Blazko bereits im Wahlkampf für ein solches Regelwerk geworben. Seit dem 18.11.2025 ist die Förderrichtlinie in Kraft.
Was regelt die Förderrichtlinie?
Die Schwerpunkte bilden Investitionskostenzuschüsse und eine sogenannte projektbezogene Sonderfinanzierung. Die Förderquoten liegen zwischen 10% und 50%.
Maximal können so 10.000,- Euro pro Jahr für gemeinnützige Investitionen abgerufen werden.
Die Antragstellung ist unkompliziert und bedarf keiner besonderen Form.
Gefördert werden außerdem auch Jugend- und Seniorenangebote, so diese kostenlos durch die Vereine oder gemeinnützige Institutionen angeboten werden.
Wertschätzung steht im Mittelpunkt
Das Ehrenamt ist der Motor unserer Gesellschaft und somit das wichtigste Amt in unserer Gemeinde.
Dankende und lobende Worte fand Bürgermeister Blazko auch für die anwesenden Vertreter der örtlichen Vereine und Institutionen bei der Übergabe je einer Ausfertigung des Regelwerks im Rahmen der Gemeinderatssitzung.
Um attraktiv zu sein, muss die Gemeinde in den Freizeit und Erholungswert investieren.
Auf diesem Weg gehen wir Hand in Hand mit unseren Vereinen.
SV Irndorf erhält 5.000,- Euro Zuwendung für das Jahr 2025
Der Umbau der Umkleidekabinen nebst Duschen im Sportheim wurde im Frühjahr abgeschlossen und kostete den Verein ca. 70.000,- Euro. Der WLSB fördert die Maßnahme mit 30%.
Weil es sich bei dieser Maßnahme um eine Investition in den Erhalt des Angebots des SV Irndorf handelt, gilt ein Fördersatz der Gemeinde von 10%. Da die Gemeindeförderung auf maximal 5.000,- Euro gedeckelt ist und keine anderen Anträge vorliegen, erhält der Sportverein den Höchstsatz.
Die Gemeindeverwaltung freut sich schon auf die Anträge für 2026.
Denn es gilt:
Wer nicht investiert verliert