Hinweise des Landratsamtes:
Eichfelsenstraße:
halbseitige Sperrung nach "B I / 2 mit Gehweg" in einzelnen Abschnitten von max. 50 m
Triebstraße (Gemeindestraße):
halbseitige Sperrung nach B I / 2 mit Gehweg" in einzelnen Abschnitten von max. 50 m
Triebstraße (K 5902):
aus Richtung Fridingen kommend vom Ortseingang bis erste Einmündung Eliasberg halbseitige
Sperrung nach "B I / 2 mit Gehweg"
aus Richtung Fridingen kommend von der ersten Einmündung Eliasberg bis Kreuzung Hohlgasse /
Johannesstraße halbseitige Sperrung mit Ampel nach "B I / 5 mit Gehweg" unter folgenden Maßgaben:
Es ist eine verkehrsabhängig geschaltene Lichtzeichenanlage einzusetzen
die Strecke ist in einzelnen Abschnitten auszuführen
Seitenstraßen, die in die Ampelphase einmünden (Im Winkel, 2. Zufahrt Eliasberg), sind mit VZ 250 und
600 voll zu sperren und aus der anderen Richtung mit VZ 357 als Sackgasse zu kennzeichnen
> aus Richtung Schwenningen kommend ist die Ampel erst nach der Busbucht nach der Kreuzung
Johannesstraße / Hohlgasse zu stellen und vor der Kreuzung ein Hinweis "Kreuzung bei Rot freihalten"
anzubringen
- die Arbeiten im Zuge der K 5902 sollten vor Mitte Juni 2026 abgeschlossen sein, da sie von Mitte Juni
bis Mitte August als Teil einer überörtlichen Umleitungsstrecke angedacht ist und dann frei von
Behinderungen sein sollte.
Restliche Straßen (Vollsperrungen) nach dem Verkehrszeichenplan "Vollsperrung mit Anlieger frei", wobei eine
Straße nach der anderen auszuführen ist.
Die Anwohner sind rechtzeitig über die Vollsperrung und die damit einhergehenden Behinderungen zu
informieren, insbesondere auch wegen der Müllabfuhr. Ggf. sind die Müllbehälter zu einem zentralen
Sammelplatz zu bringen und nach Leerung wieder an die Grundstücke zurückzustellen. Auskünfte über die
Abfuhrtermine erteilt das Amt für Abfallwirtschaft und Deponien beim Landratsamt Tuttlingen, Tel.: 07461/
926-3400.
Damit die Straßen zum Baubeginn frei von parkenden Fahrzeugen sind, kann im Baubereich ein Haltverbot
nach dem Verkehrszeichenplan eingerichtet werden.