Das größte Projekt des Jahres 2026 wird die geschlossene Kanalsanierung im sog. Bauabschnitt 2. Ein Projekt mit einem Gesamtvolumen von 670.000,- EUR.
Im Zuge der Eigekontrollverordnung EKVO wurden Beschädigungen an den Irndorfer Abwasserleitungen festgestellt. Diese führen zu einer stätigen Verschmutzung des Klärwerks und damit zu Mehrkosten beim Abwasser. Die Gemeinde ist verpflichtet die Abwasserleitungen mit schwerwiegenden Beschädigungen zu reparieren.
Im verganenen Jahr konnten wir gemeinsam mit der Fa. Swietelsky den ersten Abschnitt erfolgreich sanieren. Bei der geschlossenen Kanalsanierung kam das sog. Inliner-Verfahren zum Einsatz.
Aufgrund einer Zuweisung aus Rückflussmitteln haben wir bereits einen Zuwendungsbescheid aus dem Bereich Wasserwirtschaft erhalten. Die Förderquote ligt bei sehr guten 80%! Trotzdem würde der verbleibende Eigenanteil von 134.000,- EUR die Gemeindekasse überlasten!
Die Gemeinde Irndorf beantragt Mittel aus dem Ausgleichstock!
Der Ausgleichstock hilft steuerschwachen Kommunen dabei wichtige Infrastrukturprojekte, insbesondere bei den Pflichtaufgaben zu realisieren.
Kleine Gemeinden wie Irndorf können einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock pro Jahr stellen. Dieser wird über die Kommunalaufsicht an das Regierungspräsidium gesendet.
Fachförderungen, wie in diesem Fall, sind mit dem Ausgleichstockantrag kombinierbar!
Was bedeutet das in Zahlen?!
Die Infrastrukturmaßnahme „geschlossene Kanalsanierung BA2“ hat einen Umfang von 670.000,- EUR.
Durch den Zuwendungsbescheid aus Rückflussmitteln erhalten wir 80% Förderung aus dem Fachbereich Wasserwirtschaft.
Hierdurch reduziert sich unser Eigenanteil auf 134.000,- EUR.
Mit den Mitteln aus dem Ausgleichstock reduziert sich der Eigenanteil um weitere 80%. Somit blieb für die Maßnahme eine Eigenleistung Irndorfs von 26.800,- EUR übrig.
Dies bedeutet eine weitere Ersparnis von 107.200,- EUR.
Bekommt die Gemeinde diesen Beitrag bedingungslos überlassen?
Keineswegs! Möchte man Mittel aus dem Ausgleichstock beziehen, braucht man gute Argumente.
U.a. ist eine Gewerbesteuer von 340% maßgeblich (Irndorf 360%) um formell zugelassen zu werden.
Hinzukommen eine Auflistung weiterer Investitionsrückstände, eine Art Negativzeugnis für die Finanzentwicklung und auch der Nachweis von konkreten Einsparungen im kommunalen Budget darf nicht fehlen.
Für den Haushalt 2026 bedeutet das z.B.:
Halbierung des flexiblen Kindergartenbudgets
Streichung der Anschaffung neuer digitaler Endgeräte für die Schule
Der Zuschuss der Gemeinde beim Seniorenausflug wird auf die Busfahrt reduziert
Weitere Maßnahmen zur Kostensenkung und zur Erhöhung der Einnahmen
Wir werden unsere Gebührensatzung in Revision nehmen und Anpassungen vornehmen.
Außerdem werden wir eine umfassende Kreditoreninventur durchführen und Kostenstellen streichen, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Gemeindearbeit haben.
Selbst bei unserem kleinen Personalkörper werden wir mittelfristig mit weniger Stellen auskommen müssen, ohne dabei jedoch die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu verletzen und ohne den Einzelnen zu überlasten.
Jeder dieser Punkte bedeutet für unsere Institution einen empfindlichen Einschnitt und bringt für die Verwaltung ein deutliches Plus an Arbeit mit sich.
Aber! 107.200,- EUR bekommt man nicht geschenkt. Wir müssen als Gemeinschaft unseren Beitrag leisten um trotz knapper Kassen eine familienfreundliche Wohnortgemeinde mit hohem Freizeit- und Erholungswert zu werden.
Hier kommt es auf uns alle an!
Auch in den kommenden Jahren geht Irndorf am Ausgleich“Stock“
Egal ob Ortskernsanierung oder Einzelmaßnahmen, bei der derzeitigen Finanzierung unserer Kommunen bleibt der Ausgleichstock unsere einzige Chance die kommunale Infrastruktur Irndorfs fit für die Zukunft zu machen.
Schulsanierung, Straßen- und Kanalsanierung, der Ausbau unserer Freizeit und Erholungseinrichtung, aber auch der Schullastausgleich müssen so geplant werden, dass wir jeweils einen Ausgleichstockantrag stellen können, denn
pro Jahr haben wir nur eine Patrone im Lauf und jeder Schuss muss sitzen