Konzessionsvertrag unterzeichnet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gemeinde führt Zusammenarbeit mit bisherigem Netzbetreiber fort

Konzessionsvertrag unterzeichnet

Bürgermeister Thomas Blazko (rechts) und Daniel Jundt, Netze BW, unterzeichnen den neuen Stromkonzessionsvertrag für Irndorf. Dahinter Thomas Schlegel (rechts) und Stephan Einsiedler von der Netze BW. (Foto: Netze BW)

Das Stromnetz in Irndorf betreibt auch in Zukunft die Netze BW GmbH. So hatte es der Gemeinderat am 22. Juli 2025 beschlossen. Bürgermeister Thomas Blazko und Daniel Jundt, Leiter Konzessionsmanagement bei der Netze BW, unterzeichneten jetzt den neuen Konzessionsvertrag. Dieser tritt am 1. Januar 2027 mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Kraft.

Verlässlicher Partner auf Augenhöhe

„Die Netze BW ist für uns immer ein verlässlicher Partner auf Augenhöhe gewesen, auf den wir auch weiterhin mit einem guten Gefühl setzen“, erklärt Thomas Blazko nach der Unterschrift. „Wir sehen aktuell, wie neben der Energie-, Wärme- und Verkehrswende nicht zuletzt auch die geopolitische Lage die Energieversorgung vor neue Herausforderungen stellt. In einer solch komplexen Gemengelage ist es wichtig, einen starken Netzbetreiber an unserer Seite zu haben.“

Wir werden unvermindert unsere ganze Erfahrung und Kompetenz einbringen

„Wir freuen uns, dass Irndorf uns erneut das Vertrauen ausgesprochen und sich für eine Fortführung der bewährten Partnerschaft entschieden hat“, so Daniel Jundt. „Wir werden unvermindert unsere ganze Erfahrung und Kompetenz einbringen, um das Stromnetz hier weiterhin sicher und nachhaltig zu betreiben.“ Als Flächennetzbetreiber gehöre es für die Netze BW zum Selbstverständnis, allen Menschen im Land ohne Unterschied einen hohen Standard bei der Energieversorgung zu bieten – egal, ob sie nun in einer großen Stadt oder auf einem entlegenen Hof leben.

Der Konzessionsvertrag gestattet einem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen einer Stadt oder Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung auf deren Gemarkung. Im Gegenzug erhält die Kommune eine jährliche Konzessionsabgabe, die nach den gelieferten Energiemengen berechnet wird.